Neue EU-Verordnung macht den Weg frei für kosteneffiziente CO2-Negativ-Zertifikate durch „Nasse Pyrolyse“

von | Jan. 14, 2025 | Allgemein, News

Im Dezember 2024 wurden die Richtlinien zu CO2-Entnahmen aus der Atmosphäre veröffentlicht, die einen EU-weiten Handel von Negativzertifikaten regelt. Damit können Projekte zur Hydrothermalen Karbonisierung (HTC) zukünftig einen hocheffizienten und kostengünstigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.

 

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind eindeutig: Die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist entscheidend, um die globale Erwärmung zu begrenzen. Allerdings können Emissionsreduktionen und -vermeidung allein nicht ausreichen, um das Ziel von Netto-Null zu erreichen. Es ist notwendig, diese Maßnahmen durch die Entnahme von Kohlendioxid („Carbon Dioxide Removal“, „CDR“) zu ergänzen, um schwer zu vermeidende CO2-Emissionen zu kompensieren.

 

Bereits heute werden über 90% der gehandelten CDR-Zertifikate durch Biokohle Projekte generiert, die trockene, holzige Biomasse für Pyrolyseprozesse benötigen. Das TerraNova Verfahren ermöglicht es nun auch feuchte Biomasse in einer „nassen Pyrolyse“, der HTC, zu verwerten – und hier insbesondere bisher nicht genutzte Abfallströme wie Klärschlamm oder Bioabfall zu nutzen, durch die günstige Zertifikatekosten erzielt werden können.

 

In der HTC-Kohle ist über 90% des Kohlenstoffs aus der Biomasse gespeichert. Sie besitzt eine vergleichbare Stabilität wie Braunkohle und ist daher ideal für eine dauerhafte und sichere CO2-Einlagerung geeignet.

 

In der neuen EU-Verordnung (EU) 2024/3012 werden die Rahmenbedingungen für Projekte wie das TerraNova Verfahren zur dauerhaften CO2-Entnahme aus der Atmosphäre festgelegt. Zugelassen sind jegliche Verfahren oder Prozesse, die unter normalen Umständen und unter Anwendung geeigneter Bewirtschaftungsverfahren die Abscheidung und Speicherung von atmosphärischem oder biogenem CO2 über mehrere Jahrhunderte bewirken.

 

Dazu erfüllen die TerraNova Projekte folgende, in der Verordnung geforderten Qualitätskriterien:

 

  1. Quantifizierung des dauerhaften Nettonutzens
  2. Zusätzlichkeit
  3. Speicherung, Überwachung und Haftung
  4. Nachhaltigkeit