Die Europäische Union hat eine neue Änderung der Verordnung 1069 über tierische Nebenprodukte, z.B. Gülle oder Gärreste aus Gülle, erlassen, um den sogenannten „Endpunkt“ zu erreichen, nach dem solche Produkte von den Beschränkungen dieser Verordnung befreit sind und frei auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden können. Ziel der Verordnung 1069 ist es, das Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier bei der Verwendung solcher Produkte zu minimieren.
Damit ist es nun möglich, Gülle oder Gärreste aus Gülle mittels TerraNova®ultra Hydrothermaler Karbonisierung in HTC-Kohle (Hydrochar) umzuwandeln und diese als organischen Dünger und Bodenverbesserungsmittel zu verwenden, um damit Mineraldünger zu ersetzen und den Kohlenstoffgehalt des Bodens zu erhöhen.